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§1 - Rechte eines Insassen
Mit Einzug nach Devilport werden alle Rechte der Person aberkannt.
 
§1.1 - Haftgegenstand
Der Einzug nach Devilport entspricht dem Urteil "zehnfache lebenslängliche Haft". Ausgang oder Auszug ist nicht gestattet.
  
§2 - Wertgegenstände
Alle Wertgegenstände, eingeschlossen den Zauberstab, müssen vor Einzug abgegeben werden.
 
§3 - Straftatbestand Ausbruch
Der Ausbruch aus Devilport stellt eine Straftat da und wird mit dem Tod gefahndet.
 
§3.1 - Straftatbestand Verletzung von Wachpersonal
Das Verletzen von Wärtern oder Agenten stellt eine Strafttat da und wird mit dem Tod gefahndet.
 
§4 - Rechtslage
Innerhalb von Devilport existieren keine rechtlich geregelten Gesetze. Es gilt das Recht des Stärkern.
 
§5 - Entziehung der Hilfspflicht
Wärter und Agenten sind nicht dazu verpflichtet Insassen zur Hilfe kommen zu müssen.
 
§6 - Klärungsgewalt
Das Einschätzen und das Einschreiten in Situationen unterliegt den Wärtern und Agenten. Die Maßnahmen werden entsprechend der Situation gewält.
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